Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUVV Vorschrift 2)
schreiben ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist bewusst zusammengeführt und als sich ergänzende Aufgabenstellung zu verstehen. Entsprechend den Aufgabenkatalogen nach §§ 3 und 6 ASIG sind mehrere Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichlautend. Betriebsarzt und Fachkraft gehen diese Aufgaben jeweils mit ihrer spezifischen Fachkompetenz an. Dies erfordert eine enge Kooperation.
Die Zusammenarbeit beider Professionen ist der Schlüssel zum Erfolg und spiegelt den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb wider!

Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung (GB) nach Arbeitsschutzgesetz dient dazu, alle möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Normadressat ist der Arbeitgeber. Danach schließt sich eine Beurteilung des Zustandes an, woraus sich schließlich Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten.

Seit 2013 besteht auch die Verpflichtung zur Dokumentation der psychischen Belastungen. Für diese Ermittlungen gibt es spezielle Verfahren, die auch in Ihrem Betrieb angewandt werden können.

Gerne bin ich Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung behilflich.