Betriebsmedizin

Betriebsmedizin

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 (ASIG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart, die Zahl der Arbeitnehmer und die Organisation des Betriebes erforderlich ist.

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, der Arbeitspsychologie, dem Arbeitsschutz und der Eingliederung Behinderter zu beraten. Sie untersuchen, beurteilen und beraten den Arbeitnehmer und werten die Untersuchungen aus. Dabei verfolgen sie die Beobachtung des Arbeitsschutzes und erörtern die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen. Betriebsärzte beurteilen die Arbeitsbedingungen und schlagen Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz vor. Gleichzeitig motivieren sie zur Unfallverhütung und unterstützen bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb. Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Betriebsärztliche Betreuung

Wir führen folgende Untersuchungen, Vorsorgen und Beratungen durch:

  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen, Beratungen und Vorsorgen nach den DGUV Grundsätzen
  • Tauglichkeitsfeststellungen
  • Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz
  • Eignungsfeststellungen zur FeV (Taxi, Bus und LKW)
  • Vorsorgen nach ArbMedVV
  • Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • und weitere ...

Beratungen und Unterstützung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Beratung leistungsgewandelter Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Gestaltung von Gesundheitstagen
  • und weitere ...

Reisemedizin und Gelbfieberimpfstelle

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter beruflich häufig unterwegs sind, stehe ich Ihnen als Betriebsärztin beratend zur Seite. Denn schließlich möchte Ihr Unternehmen sicher sein, dass Sie von Ihrer Dienstreise in ferne Länder wohlbehalten zurückkehren.

Menschen reisen heute häufiger und weiter. Dies bringt Erkrankungsrisiken mit sich. Ich helfe Ihnen, den Auslandsaufenthalt optimal zu planen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dies geschieht z.B. durch Impfungen u.a. gegen Gelbfieber, für die ich anerkannte Gelbfieberimpfstelle bin, Beratung über geeignete Verhaltensmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen oder medikamentöse Vorbeugung. Dadurch halte ich Ihr Risiko zu erkranken, so gering wie möglich.

Ich bin vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW als Vaccination Centre (Gelbfieberimpfstelle), Zulassung Nr. 532, zugelassen.

FeV für Taxi, Bus und LKW

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Sie sieht spezielle Eignungsuntersuchungen für LKW-, Bus- und Taxifahrer vor. Dabei werden u.a. Augen, Ohren, Reaktion und Konzentration geprüft. Als Betriebsärztin darf ich diese Untersuchungen durchführen und begutachten.

Natürlich verfügen wir über sämtliche Geräte zur Feststellung Ihrer Tauglichkeit.

Ich berate Sie gerne.

Gesundheitsmanagement

Nach § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist der Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn der Mitarbeiter mehr als sechs Wochen in 12 Monaten arbeitsunfähig gewesen ist. Das BEM dient der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, und es soll erörtert werden, mit welchen Leistungen/Hilfen der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Ich empfehle eine Einladung an den rückkehrenden Mitarbeiter beim Betriebsarzt, um arbeitsbedingte Erkrankungen und die weiteren Einsatzmöglichkeiten abzuklären.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Basis eines jeden erfolgreichen Unternehmens besteht in einer motivierten und gesunden Belegschaft. Das BGM beinhaltet das systematische und nachhaltige Bemühen um die gesundheitsförderliche Gestaltung von Strukturen und Prozessen. Dabei geht es darum, gesunde Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen zu schaffen und die Mitarbeiter zu motivieren, sich gesundheitsgerecht zu verhalten.

Ein umfassendes BGM beinhaltet den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das berufliche Eingliederungsmanagement, das Personalmanagement und die Gesundheitsförderung.

Gerne bin ich bereit -gemeinsam mit Ihnen – ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln.

Bitte sprechen Sie mich hierzu an.

Suchtmedizin

In Deutschland sind Abhängigkeit und Missbrauch von Substanzen weit verbreitet. Man rechnet bei den 18 – 64-Jährigen mit ca. 3,2 Mio. suchtkranken Personen (ohne Tabak). Davon sind

  • ca. 1,3 Mio. alkoholabhängig (2,0 Mio. missbrauchen zudem Alkohol)
  • ca. 1,4 – 1,9 Mio. medikamentenabhängig
  • ca. 183.000 drogenabhängig (ohne Cannabis)
  • ca. 220.000 cannabisabhängig (ca. 380.000 weisen zudem einen Missbrauch von Cannabis auf)
  • ca. 100.000 – 290.000 pathologische Glücksspieler

Während in größeren Unternehmen das Thema „Sucht am Arbeitsplatz“ mit entsprechenden Strukturen bearbeitet wird, fehlt dies in kleineren Betrieben. Häufig handelt man hier erst, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“ und ein konkreter Problemfall schon vorliegt.

Seit 2006 betreue ich Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen. Ich habe die Zusatzbezeichnung "Suchtmedizin" vor der Ärztekammer Nordrhein absolviert. Somit kann ich Sie umfassend zu diesem Themenkomplex beraten.